erschienen in: Duygu Gürsel, Zülfukar Çetin & Allmende e.V. (2013, Hrsg.), Wer Macht Demo_kratie? Kritische Beiträge zu Migration und Machtverhältnissen, Münster: edition assemblage, 138-150.
"Die Migration von SüdasiatInnen nach Deutschland begann nach dem Zweiten Weltkrieg mit einigen wenigen jungen Männern aus allen Teilen Südasiens, die als Studenten oder Praktikanten kamen. In den späten 1960er Jahren folgten Gruppen junger Krankenschwestern aus dem südindischen Bundesstaat Kerala, die von der katholischen Kirche angeworben waren, um den Mangel an Pflegepersonal zu lindern. Ab den 1970er Jahren wurden die Einreisebestimmungen restriktiver: Es konnten nur noch Ehegatten von niedergelassenen InderInnen, wenige Studierende und Asylsuchende legal nach Deutschland kommen." (Goel 2005: 366)
So habe ich vor ein paar Jahren die Migrationsgeschichte aus Indien nach Deutschland zusammengefasst1. Oder besser gesagt: So habe ich die Migrationsgeschichte nach West-Deutschland zusammengefasst und so getan, als ob ich über ganz Deutschland spreche, denn implizit verwende ich in diesem Überblick Deutschland und Bundesrepublik Deutschland synonym. Der erste Satz ließe sich zwar für die DDR verallgemeinern, auch dahin kamen Studierende und Praktikant_innen (vgl. Gujjula 1996, Khan 2003). Aber schon bei den Ausführungen zu den Krankenschwestern wird klar, dass ich die DDR völlig ausblende. Eine Anwerbung von Arbeitskräften durch die katholische Kirche in die DDR wäre erklärungsbedürftig. Ob es in der DDR in den 1960er Jahren einen Mangel an Pflegepersonal gab, weiß ich nicht. Sicher weiß ich allerdings mittlerweile, dass sich für die DDR nicht sagen lässt, dass ab den 1970er Jahren die Einreisebestimmungen restriktiver wurden. Im Gegenteil, in dieser Zeit wurden die Verträge über Vertragsarbeitende abgeschlossen, die DDR warb massiv Arbeitskräfte aus dem Ausland an (vgl. Jasper 1991, Gruner-Domi? 1996, Mende in diesem Buch). Meine implizite Gleichsetzung von Deutschland und BRD und das damit verbundene Unsichtbar-Machen der DDR-Geschichte ist umso bemerkenswerter, weil mich die Herausgeberinnen auf diese Auslassung hingewiesen hatten, ich den Text ändern wollte, diesen Vorsatz dann aber im Prozess der Artikelüberarbeitung wieder aus den Augen verloren habe.
Mit dieser (unbeabsichtigten) Auslassung bin ich nicht alleine. Mittlerweile fällt es mir immer wieder auf, dass in den meisten Texten ? auch der kritischen Migrationsforschung ? die DDR (und ihre Folgen) ausgeblendet wird, wenn über die Geschichte der Migration nach Deutschland geschrieben wird. Den meisten Leser_innen wird das - wie mir lange - kaum auffallen, da wir2 so daran gewöhnt sind, die bundesdeutsche Migrationsgeschichte als den Rahmen unserer Analysen zu sehen (vgl. Goel 2010: 11f). Die DDR-Geschichte ist für uns meist nur als Sonderfall - neben dem (west)deutschen Normalfall - von Interesse.
Diese Ausblendung ist auch politisch begründet. Das zeigt, zum Beispiel, die Broschüre "Migration und Integration" des Bundesministeriums des Innern (BMI 2011). Im Abschnitt "Entwicklung der Zuwanderung in Deutschland nach 1945" (BMI 2011: 13-20), ist nur die letzte Seite den "Ausländern" in der DDR gewidmet. Die Hälfte der Seite nimmt eine Tabelle mit Statistiken ein, im ersten Absatz wird die Anwerbung von Arbeitskräften mit der Anwerbung in der BRD verglichen (und schlechtere Rahmenbedingungen in der DDR unterstellt) und im zweiten (und letzten) Absatz wird behauptet, dass in Bezug auf Asyl kein Vergleich möglich sei, denn "schon wegen der in der DDR herrschenden Verhältnisse war dieser Teil Deutschlands für politisch Verfolgte kein bevorzugter Zufluchtsort" (ebd.: 20). Damit leugnet das BMI, dass die DDR durchaus für viele von (rechten) Regierungen politisch Verfolgte, zum Beispiel in Griechenland, Spanien und Chile, ein wichtiges Ziel war (vgl. Poutrus 2005). Es scheint, als ob in diesem Abschnitt der Systemkampf zwischen BRD und DDR fortgeführt würde (vgl. Krüger-Potratz 1991: 6-12).
Wer sich mit der Migration in die DDR und ihren Folgen beschäftigen will, wird feststellen, dass es - jenseits der weit rezipierten Literatur - durchaus umfangreiche Literatur gibt.3 Sie muss nur wahrgenommen (und mit kritischer Perspektive erweitert) werden.
Ziel dieses Artikels ist es, zu überlegen, welche Gründe es für die Ausblendung der Migration in die DDR in der Migrationsforschung gibt, und anzudiskutieren, welche Konsequenzen dies haben kann.4 Dabei werde ich nacheinander das Abschieben der DDR-Migrant_innen in der Wendephase, ihr Unsichtbar-Machen durch den Kampf um Anerkennung zwischen Migrant_innen West und Dominanzdeutschen Ost, das Verschieben von Problemen aus dem Westen in den Osten sowie neuere Entwicklungen im Zuge des antimuslimischen Rassismus diskutieren.
Mit den Kategorien Migrant_innen, Ost und West verweise ich nicht auf essentielle Tatsachen, sondern auf Zuordnungen, die in öffentlichen Debatten erfolgen. Im Gegensatzpaar Dominanzdeutsche und Migrant_innen stelle ich jene gegenüber, die als natio-ethno-kulturell fraglos zu Deutschland zugehörig angesehen werden, und jene, die als nicht zu Deutschland zugehörend gelten (vgl. Mecheril 2003). Im Gegensatzpaar West und Ost stelle ich jene gegenüber, die zur Normalität der BRD zugehörig betrachtet werden, und jene, die durch einen Verweis auf die DDR aus dieser Normalität herausgenommen werden. Diese analytischen Werkzeuge benutze ich für sehr heterogene Gruppen von Menschen, wobei die Zuordnung von Einzelnen zu diesen Kategorien nicht immer eindeutig ist (und nicht eindeutig sein kann).
Diskursiv wurde die Anwesenheit von Migrant_innen in der DDR schon vor 1989 sowohl in der BRD als auch in der DDR kaum thematisiert beziehungsweise geleugnet, wie Krüger-Potratz (1991: 6-8) zeigt. Die DDR wurde als natio-ethno-kulturell homogenes Land gezeichnet. Dabei gibt das BMI (2011: 20) mit Stand 31.12.1989 an, dass sich in der DDR 380.000 Angehörige der sowjetischen Armee mit 200.000 Familienangehörigen sowie 191.200 weitere Ausländer_innen (darunter 90.600 Vertragsarbeitende) aufgehalten haben. Elsner und Elsner (1994: 13) errechnen bei Ausschluss von "Touristen und Geschäftsreisende[n] sowie Angehörige[n] der Sowjetarmee und Diplomaten" daraus einen "Ausländeranteil an der Bevölkerung" von 1,1 Prozent (gegenüber 7,7 Prozent zum gleichen Zeitpunkt in der BRD). Es handelt sich also um einen vergleichsweise geringen Anteil von Menschen mit ausländischer Staatsbürger_innenschaft5 , der aber lokal durchaus bedeutend gewesen sein wird (vgl. Kenna 2007, Riedel 1994), insbesondere dort, wo die sowjetische Armee stationiert war (vgl. Müller 2005: 99-128).
Ein Jahr später (am 31.12.1990) waren laut Sextro (vgl. 1996: 58) nur noch 28.000 ausländische Arbeitskräfte, die auf der Basis eines Regierungsabkommens in die DDR gekommen sind, im Land und für 1997 schätzt die ehemalige Ausländerbeauftragte der DDR Almuth Berger (vgl. 2005: 76), dass noch ca. 15.000 ehemalige Vertragsarbeitende in Deutschland waren. Die geringe Zahl der Migrant_innen in der DDR wurde also innerhalb der Wendephase massiv verringert und ist in den Jahren darauf weiter gesunken, so dass aufgrund der absoluten Anzahl der Eindruck entstehen kann, dass ihre Geschichten und Erfahrungen vernachlässigbar seien. Dabei ist gerade diese drastische Reduzierung der Anzahl einer der Gründe, weshalb ich es für wichtig halte, sich die Migration in die DDR und ihre Folgen genauer anzusehen: Was ist passiert, dass es zu einer solchen Reduktion kam?
Während zur Jahreswende 1989/1990 in den Betrieben der DDR aufgrund der Abwanderungen von DDR-Bürger_innen zunächst Arbeitskräfte fehlten (vgl. Krüger-Potratz 1991: 74), kamen die Betriebe im Laufe des Jahres 1990 zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten, mussten Arbeitskräfte entlassen und konnten ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Vertragsarbeitenden nicht mehr einhalten (vgl. Berger 2005: 71). Berger (vgl. ebd.: 69) berichtet, dass in dieser Phase das Bild "der Ausländer, die die Arbeitsplätze wegnehmen", genutzt wurde, um die Entlassung von Vertragsarbeitenden zu fordern. Berger (vgl. ebd.: 71), Sextro (vgl. 1996: 59) und Krüger-Potratz (vgl. 1991: 74) berichten, dass es zu vertragswidrigen Entlassungen und von den Betrieben organisierten Abschiebungen von Vertragsarbeitenden kam, so dass "bis zum Mai 1990 bereits rund 60 % der in der DDR lebenden Vertragsarbeiter von Kündigungen betroffen" (Berger 2005: 71) waren. Die für das Jahr 1990 vorgesehenen Einreisen wurden storniert (vgl. ebd.: 71) und durch bilaterale Vertragsänderungen im Sommer 1990 rechtmäßige Kündigungen ermöglicht (vgl. ebd.: 72). Sextro (vgl. 1996: 48-99) argumentiert, dass der zunehmend restriktive und ausgrenzende Umgang mit Migrant_innen auf den starken Einfluss der Bundesregierung zurückging, die auf einen schnellen Beitritt drängte und eine Angleichung an das ausgrenzende bundesdeutsche Recht forderte (vgl. Mende 2010: 44). Zusammenfassend stellt Sextro (1996: 98) fest, dass "den Forderungen der Ausländerbeauftragten der DDR bezüglich der Einbindung DDR-spezifischer Gesichtspunkte in eine zukünftige ausländerpolitische Ordnung im EinigungsV[ertrag] keine Beachtung geschenkt wurde".
Berger (2005: 73) argumentiert, dass, da sich viele Betriebe erfolgreich ihren Verpflichtungen entzogen, viele Migrant_innen über ihre Rechte nicht informiert waren, ihre Arbeitsstellen verloren, mit steigenden Wohnkosten konfrontiert und zunehmend gewalttätigen rassistischen Angriffen ausgesetzt waren, der "weitaus größte Teil der Arbeiterinnen und Arbeiter […] mehr oder weniger freiwillig in ihre Heimat zurück[kehrte]". Für jene die blieben, war das Erlangen eines sicheren Aufenthaltstitels eine große Herausforderung. Berger (vgl. ebd.) führt aus, dass die ehemaligen Vertragsarbeitenden einen schlechteren Aufenthaltsstatus als vergleichbare Arbeitsmigrant_innen in West-Deutschland bekamen. Erst 1997 kam es zu einer Regelung, die zu einer Gleichbehandlung führte (vgl. ebd.: 75f).
Es waren allerdings nicht nur die Vertragsarbeitenden, die das Land nach dem Zusammenbruch der DDR verlassen mussten. Neben den sowjetischen Armeeangehörigen und ihren Familien galt dies zum Beispiel auch für die namibischen Kinder in der "Schule der Freundschaft", die nach der Unabhängigkeit Namibias 1990 (für sie überraschend) dorthin gebracht wurden (vgl. Kenna 2007, Engombe 2004).
Verschiedenste politische und ökonomische Interessen haben so dazu geführt, dass die Mehrheit der Migrant_innen, die in die DDR gekommen waren, aus Deutschland räumlich verwiesen wurde und damit ihre Stimmen noch weniger Gehör fanden.
Der Beitritt der DDR zur BRD führte zu neuen Dynamiken im Kampf um Ressourcen und Rechte in der neuen BRD. Die hegemoniale Position in der neuen BRD war identisch mit jener in der alten (vgl. Goel 2010). Es kamen aber neue Gruppen von Menschen hinzu, die um Anerkennung kämpften.
Jene, die in der DDR zu den natio-ethno-kulturell fraglos Zugehörigen gehört hatten und die vor dem Mauerfall diskursiv von der BRD als fraglos zu Deutschland Zugehörige produziert worden waren (die Dominanzdeutschen Ost), mussten nach dem Mauerfall darum kämpfen, tatsächlich als zur BRD zugehörig anerkannt zu werden. Dabei sahen sie unter anderem die Migrant_innen West als Konkurent_innen in diesem Kampf an und nutzten rassistische Ausgrenzungsmechanismen, um den eigenen Anspruch nach Anerkennung gegen diese auszuspielen. So schreibt zum Beispiel Kimmel (2009: 44) mit Verweis auf einem Spiegel-Artikel (vgl. Maron 1989):
An den Artikel von Maron schließt sich ein ›Hilferuf‹ der Budapester Botschaftsbesetzer an, die sich darüber beklagen, dass die Bundesregierung sie ›schmählich im Stich‹ lasse: ›Für uns, ausnahmslos Deutsche, ist diese Art der Behandlung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.‹ Deutsche Stellen kümmerten sich angeblich engagierter um ›nichtdeutsche Asylbewerber‹."
Die sich in der BRD-Botschaft in Budapest aufhaltenden DDR-Bürger_innen wollten Aufmerksamkeit erreichen und Unterstützung bekommen. Dazu nutzten sie ihre angeblich fraglose natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit und suggerierten, dass natio-ethno-kulturell Nicht-Zugehörige mehr Unterstützung bekämen (und dies unzulässig sei).
Dies wirkte auf die Migrant_innen West in mehrfacher Weise. Zum einen waren sie nun rassistischen Ausgrenzungen durch Dominanzdeutsche Ost ausgesetzt, zum anderen wurde ihr Status der Zugehörigkeit in der BRD noch fragwürdiger. Mannitz (vgl. 2006: 247-277) analysiert, was ihr im Westen Berlins aufgewachsene migrantische Jugendliche über die Wendezeit und die Dominanzdeutschen Ost erzählten. Die jungen Migrant_innen West berichteten, dass sie durch Dominanzdeutsche Ost ("die Ostler") vermehrt Rassismuserfahrungen machten und sich im Ostteil der Stadt nicht wohl fühlten. Dabei konstruierten sie die "die Ostler" als Andere (vgl. ebd.: 259), die "unzivilisiert" (ebd.: 254) und nicht "normal" (ebd.: 253) seien.
Serkan: ›Also die [Ostdeutschen] sind irgendwie … so zurückgeblieben, es kommt mir auf jeden Fall so vor. Obwohl ich seit neun, zehn Jahren oder so in Deutschland bin, war ja grade Mauerfall; wenn ich so überlege: Ich habe mich mehr als die entwickelt! Ich habe mich wenigstens hier so angepasst, aber die da? Ich weiß nicht." (ebd.: 255, Herv.i.O.)
Serkan vergleicht sich in diesem Zitat mit den Dominanzdeutschen Ost und betont, dass er besser integriert beziehungsweise assimiliert sei als diese. Er stellt damit einen ähnlich fragwürdigen Vergleich und Anspruch auf Zugehörigkeit her wie die im Spiegel zitierten DDR-Bürger_innen in der Budapester Botschaft, allerdings begründet er diesen nicht rassistisch sondern mit der Konstruktion der "Ostler" als Andere.
Mannitz arbeitet heraus, dass die Jugendlichen sich mit dem Westen Berlins identifizierten (vgl. ebd.: 256), das Bild einer geteilten besseren Erfahrung dort produzierten (vgl. ebd.: 258), an "eine gemeinsame ›Wessi‹-Erinnerung" appellierten (ebd.: 260) und damit ihre Zugehörigkeit zu Berlin (und den Dominanzdeutschen West-Berlin) betonten und herstellen wollten (vgl. ebd.). Die Verklärung West-Berlins vor der Maueröffnung, in dem sie angeblich als zugehörig anerkannt waren, gipfelt in dem Ausspruch einer Interviewten: "[F]rüher war es doch schöner, oder? Also ich fand's vorher viel schöner in Berlin, als die Mauer noch war." (Ebd.: 261)
So appellieren die einen an eine Zugehörigkeit qua natio-ethno-kultureller Gleichheit und die anderen qua gemeinsamer West-Erfahrungen. In beiden Fällen adressieren sie ihren Anspruch auf Anerkennung an jene, die in der alten und neuen BRD fraglos zugehörig sind (die Dominanzdeutschen West), und versuchen diese durch einen Vergleich mit den Anderen, die angeblich weniger Recht auf Anerkennung hätten, zu erreichen. Durch die Fokussierung beider Gruppen auf die Dominanzdeutschen West fallen die Migrant_innen Ost ganz aus dem Sichtfeld. Sie gehören nicht zu den Migrant_innen West, die ihre Zugehörigkeit zum Westen beziehungsweise der BRD betonen, und sie gehören nicht zu den Dominanzdeutschen Ost, die ihre natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit betonen. Von den Dominanzdeutschen West sind die Migrant_innen Ost weiter als die beiden anderen Gruppen entfernt, denn sie werden sowohl als Migrant_innen als auch als dem Osten Zugeschriebene marginalisiert.
Um diese spezifische Position der Migrant_innen Ost zu analysieren, ist Crenshaws (1995) Konzept der Intersektionalität hilfreich. Sie betrachtet damit, was an der Schnittstelle von mehreren Diskriminierungslinien (in ihrer Analyse Rassismus und Sexismus) passiert. Sie zeigt, dass Menschen, die durch mehrere Machtverhältnisse ausgegrenzt werden, es viel schwerer haben, gehört zu werden und ihre Diskriminierungserfahrungen anerkannt zu bekommen, als jene, die sich rund um die Ausgrenzung durch ein Machtverhältnis zusammenschließen und sich so Rechte erkämpfen. Crenshaw betrachtet dabei die Position von Schwarzen Frauen, die in der Schwarzen Bewegung Sexismus ausgesetzt sind und in der Frauenbewegung Rassismus erfahren und damit spezifische Erfahrungen machen, die weder von der einen noch der anderen Bewegung ausreichend betrachtet und vertreten werden. Um ihre spezifischen Belange thematisieren zu können, müssen sich Schwarze Frauen selbst organisieren, haben dabei aber fraglos weniger Verbündete und damit mehr Schwierigkeiten, sich Gehör zu verschaffen.
Auch die Migrant_innen Ost befinden sich an einer solchen Schnittstelle, wo ihre spezifischen Erfahrungen und Anliegen für die jeweils größeren Interessenvertretungen der Dominanzdeutschen Ost und der Migrant_innen West nicht von Interesse sind. Aufgrund ihrer relativ geringen Zahl, ihres prekären beziehungsweise fehlenden Aufenthaltsstatus, ihrer geringen ökonomischen Ressourcen, kaum vorhandener öffentlicher Vertretung und des kaum gegebenen Interesses an ihrer besonderen Lage war es für sie gleichzeitig viel schwieriger, sich zu organisieren. Dass ihre Stimmen weitgehend ungehört blieben und bleiben, ist daher nicht überraschend. Ihre Existenz auszublenden, blieb und bleibt für die meisten Nicht-Migrant_innen Ost ohne nennenswerte Konsequenzen.
"Dass es einschlägige Probleme besonders im Ostteil der Stadt gebe, hatte Serkan bereits vom Arbeitsamt zu hören bekommen. Man hatte ihm von einer Lehre im Ost-Berliner Marzahn ausdrücklich abgeraten wegen der hohen Zahl Rechtsextremer in dem Bezirk." (Mannitz 2006: 251)
Die Festschreibung des Ostens und aller "Ostler" entsteht nicht alleine aufgrund der Erfahrungen, die die Jugendlichen in Ost-Berlin und mit Dominanzdeutschen Ost machen, sie wird ihnen auch von West-Berliner Institutionen (in diesem Fall das Arbeitsamt) vermittelt. Rassismus wird damit in den Osten Berlins (Deutschlands) verwiesen. Die öffentlichen Debatten (in Politik und Medien) spiegeln dieses Bild, dass Rassismus ein Problem des Ostens sei und der Westen nicht damit zu tun habe, wider. Rassismus ist dabei nicht das einzige gesellschaftliche Problem, das in den Osten verschoben wird. Auch wirtschaftliche Probleme und sogar Phänomene wie Kindstötungen (vgl. Heft 2008: 60-81) werden dem Osten zugeschrieben. Während im Westen Deutschlands bei allen Problemen auf den Einzelfall geschaut wird (und strukturelle Gründe weitgehend geleugnet werden), werden für den Osten Spätfolgen der DDR angenommen. So argumentiert zum Beispiel Pfeiffer, dass die "[f]remdenfeindliche Gewalt im Osten" eine "Folge der autoritären DDR-Erziehung" sei (auch bekannt als Töpfchenthese). Damit leugnet er nicht nur Kontinuitäten von Rassismus über verschiedene deutsche Staaten hinweg, sondern auch, dass die meist jungen Täter_innen durch die vereinigte BRD geprägt wurden (Pfeiffer 1999: 5). (Vgl. Goel 2010: 13f)
Mit dem Verweis auf Rassismus im Osten und der Nicht-Benennung von Rassismus im Westen wird der Westen implizit als frei von Rassismus konstruiert und damit verhindert, dass struktureller Rassismus in der BRD in den Blick kommt. Das Problematische wird auf die Anderen projiziert, um das Eigene als überlegen festzulegen und Veränderungen zu verhindern.6 Damit wurden nicht nur die Verstrickungen in und Verantwortung für Rassismus von Dominanzdeutschen West geleugnet, sondern auch das westliche (politische und ökonomische) System als überlegen festgelegt und festgeschrieben, dass sich der Osten an dieses bedingungslos angleichen müsse. Der Westen bewahrt so die Deutungshoheit, seinen Status als unhinterfragte Norm und festigt die Überlegenheit des Kapitalismus. (Vgl. ebd.: 11-14)
Die Konstruktion des multikulturellen und toleranten Westens und des rassistischen Ostens beruht stark auf der angeblichen Abwesenheit von Migrant_innen im Osten. Migrant_innen Ost kommen in dieser Konstruktion nur als Opfer von rassistischer Gewalt (Rostock, Hoyerswerda, etc.) vor. Dass Migrant_innen im Osten Deutschlands schon länger leben, sich dort auch zuhause fühlen und engagieren, würde dieses einfache Bild stören und mehr Komplexität einfordern. Daher werden selten die Perspektiven und Forderungen von Migrant_innen Ost im Osten und meist die Perspektive von Migrant_innen West beziehungsweise neu Zugewanderten auf den Osten thematisiert (vgl. z.B. Decker 2009). Auch so werden die Stimmen der Migrant_innen Ost überhört.
Verdeckt wird dabei auch, dass schon vor dem Fall der Mauer die angebliche Abwesenheit von Migrant_innen in der DDR dafür genutzt wurde, um rassistische Ausschlüsse im Westen zu legitimieren. Krüger-Potratz (1991: 6) führt aus:
In den bundesrepublikanischen Lexika und Handbüchern wird die DDR ebenfalls weitgehend als ethnisch, kulturell und sprachlich homogener Staat wahrgenommen, eine Wahrnehmung, die hin und wieder mit Verweis auf das im Grundgesetz verankerte Wiedervereinigungsgebot gern als Argument gegen Ausländerbeschäftigung und Asyl in der Bundesrepublik benutzt wurde. So plädierte z.B. der Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Jürgen Schilling, 1980 für eine verstärkte ›Rückführung‹ von Ausländern und warnte vor der multikulturellen Gesellschaft, da sonst die Bundesrepublik ihre deutsche Identität zu verlieren drohe, im Gegensatz zur DDR, die sich ethnisch rein halte."
"Man muß aufhören, von ›den‹ Migranten zu reden. Wir müssen uns einmal die unterschiedlichen Migrantengruppen anschauen. Die Vietnamesen: Die Eltern können kaum Deutsch, verkaufen Zigaretten oder haben einen Kiosk. Die Vietnamesen der zweiten Generation haben dann durchweg bessere Schulnoten und höhere Abiturientenquoten als die Deutschen." (Sarrazin 2009: 199)
In seinen antimuslimischen Ausführungen kontrastiert Sarrazin die ungewollten problematischen "Muslime" mit den "guten Migranten", den "Vietnamesen". Mir scheint, dass in letzter Zeit Migrant_innen aus Vietnam insgesamt stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden und dabei nicht nur von Sarrazin zu Vorzeigemigrant_innen stilisiert werden. So ist ein Artikel über "Vietnamesen in Deutschland" von Taubert (2011) mit "Die unsichtbaren Lieblinge" betitelt, der Titel von Weiss und Dennis (2005) ist "Erfolg in der Nische?", in Zeitungsartikeln und auf Veranstaltungen wird viel über den Bildungserfolg der Kinder von Migrant_innen aus Vietnam gesprochen.7 Wenn dabei allgemein von Menschen aus Vietnam gesprochen wird, ist unklar auf welche Migrationsgeschichte Bezug genommen wird (die Aufnahme von Flüchtlingen in der alten BRD, die Vertragsarbeitenden in der DDR, die häufig illegalisierten Migrant_innen in der neuen BRD oder andere weniger prominente Kategorisierungen von Migrant_innen).
Insofern es sich um die Menschen handelt, die (oder deren Eltern) in die DDR migriert sind, kann die zunehmende Thematisierung verschiedene Gründe haben. Der größte Teil der Vertragsarbeitenden in der DDR kam aus Vietnam (59.000 von insgesamt 90.600 am 31.12.1989) und auch von denen, die bleiben konnten, stellten diese den größten Teil (21.000 von insgesamt 28.000 am 31.12.1990) (vgl. Sextro 1996: 58). Zudem gibt es eine Vielzahl von Vereinen, die sich um ihre Belange kümmern. Damit sind sie sichtbarer als andere (zumindest in ostdeutschen Städten und Stadtteilen, wie zum Beispiel Marzahn, vor dem Serkan gewarnt wurde) und werden am ehesten wahrgenommen. Zudem konnten die Vertragsarbeitenden aus Vietnam erst ab 1990 Kinder aus Vietnam nachkommen lassen oder Kinder in Deutschland gebären. Vorher mussten schwangere Vertragsarbeiterinnen abtreiben oder zurück nach Vietnam gehen. So sind jetzt die ersten Kinder der Vertragsarbeitenden aus Vietnam junge Erwachsene und ihre Zahlen an den höheren Schulen wachsen. An den Wohn- und Schulorten gibt es daher zunehmend eine Notwendigkeit, sich mit ihnen auseinanderzusetzen.
Das Wahrnehmen der Migrant_innen aus Vietnam in die DDR kann damit als eine pragmatische Anpassung an sich ändernde Verhältnisse und lokale Notwendigkeiten verstanden werden. Das Sarrazin-Zitat zeigt aber, dass auch eine andere Anpassung enthalten ist. Der Rassismus, der zurzeit in Deutschland besonders im Fokus steht, ist der antimuslimische Rassismus und Thilo Sarrazin ist einer seiner prominenten Protagonist_innen. Viele Vertreter_innen des antimuslimischen Rassismus versuchen sich gegen die Analyse, dass sie Rassismen reproduzieren, zu schützen, indem sie nicht pauschal alle natio-ethno-kulturell Geanderten dämonisieren, sondern verschiedene Gruppen von Migrant_innen gegeneinander ausspielen (vgl. Goel 2012: 10f). Das Bild der "guten Vietnamesen‹" ist dabei notwendig, um die Ausgrenzung von "Muslimen" zu rechtfertigen und zu verstärken. Allerdings ist der Status der "guten Migranten" ein prekärer, da er jederzeit wieder entzogen werden kann.
Weshalb sind die ungehörten Stimmen der Migrant_innen, die in die DDR gekommen sind, wichtig? Wozu braucht es eine Auseinandersetzung mit einer relativ geringen Anzahl von Menschen, die zumeist schon lange nicht mehr in Deutschland sind? Die Stimmen sind wichtig, weil sie ein Teil der deutschen Geschichte und der heutigen Gesellschaft sind, weil auch jene, die Deutschland verlassen haben, Spuren hinterließen und immer noch mit Deutschland verbunden sind. Sie sind wichtig, weil über sie politische Handlungen und rechtliche Regelungen in Deutschland in mehr Komplexität nachvollzogen werden können und so deutsche Migrationsgeschichte(n) besser ergründet werden kann. Sie sind wichtig, weil es wichtig ist, die Akte des Unhörbar-Machens zu analysieren. Sie sind wichtig, um die Strategien des Herrschens und Teilens zu durchbrechen. Und sie sind wichtig, um sich mit Westprivilegien in Deutschland (auch von Migrant_innen) zu beschäftigen (vgl. Goel 2010).
1: An dem Zitat lassen sich verschiedene Entwicklungen in meinen theoretischen Zugängen, meinen konzeptionellen Ein- und Ausblendungen diskutieren. So könnte ich an ihm, zum Beispiel, meine Auseinandersetzung mit Sprache und der (Re-)Produktion von Heteronormativität illustrieren. Das Zitat legt nahe, dass ich 2005 mit dem Binnen-I auf die sprachliche Ausschließung von Frauen aufmerksam machen wollte. Damit unterscheidet sich der zitierte Text von früheren Texten, in denen ich ausschließlich die männliche Form genutzt und Frauen als eingeschlossen betrachtet habe, und von heutigen Texten, in denen ich mit der Leerstelle Zweigeschlechtlichkeit hinterfragen will. Da ich bei Veröffentlichungen von den Herausgebenden häufig Vorgaben zur gegenderten Schreibweise bekomme, lässt sich meine Perspektive allerdings im veröffentlichten Text nicht notwendigerweise erkennen. So hätte ich in diesem Buch, zum Beispiel, weder ausschließlich die männliche Form noch das Binnen-I benutzen dürfen, auch wenn dies meiner Gender-Perspektive entsprochen hätte. Zudem wurde ich aufgefordert, die Verwendung des Binnen-Is in dem Zitat in einer Fußnote zu erläutern.
2: Mit »wir« verweise ich hier auf Leser_innen deutschsprachiger Literatur und schließe dabei auch Ost-sozialisierte Menschen mit ein.
3: Im Rahmen des Seminars »Migration in die DDR (und BRD)« an der Humboldt-Universität Berlin hat Jennifer Theodor eine Online-Bibliographie zusammengestellt: http://www.projekte.hu-berlin.de/migrationddr/projekte/bib/ (06.08.12). Für einen Überblick über Migration in die DDR siehe auch Mende in diesem Buch.
4: Ich danke Kathleen Heft, Christiane Mende, Ricardo Taschke, Merle Kröger sowie den Teilnehmenden des HU-Seminars »Migration in die DDR (und BRD)« und anderer Bildungsveranstaltungen für Diskussionen und Anregungen rund um das Thema.
5: Zu den ausländischen Staatsbürger_innen müssten noch jene Menschen gezählt werden, die zwar die DDR-Staatsbürger_innenschaft hatten, aber als natio-ethno-kulturell anders angesehen wurden, wie zum Beispiel Schwarze Deutsche.
6: Vergleiche wie im Kolonialismus und heutigen (antimuslimischen) Rassismus durch die Projektion von Sexismus auf »die Anderen« der eigene Sexismus geleugnet wird (vgl. Castro Varela / Dhawan 2006: 427, Dietze 2009: 36) und damit letztendlich die »okzidentale« männliche Herrschaft gestärkt wird (vgl. Dietze 2009: 41).
7: Vgl. http://migrationddr.wordpress.com/tag/vietnam/ [Zugriff am 11.08.12]
Berger, Almuth 2005: Nach der Wende: Die Bleiberechtsregelung und der Übergang in das vereinte Deutschland. In: Weiss, Karin / Dennis, Mike (Hg.): Erfolg in der Nische? Die Vietnamesen in der DDR und in Ostdeutschland. Münster. S. 69-76.
BMI - Bundesministerium des Innern 2011: Migration und Integration. Aufenthaltsrecht, Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland. Berlin. Online einsehbar unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2011/Migration_und_Integration.pdf?__blob=publicationFile [Zugriff am 6.8.12].
Castro Varela, María do Mar / Dhawan, Nikita 2006: Das Dilemma der Gerechtigkeit. Migration, Religion und Gender. In: Das Argument 266. S. 427-440.
Crenshaw, Kimberlé Williams 1995: Mapping the margins: intersectionality, identity politics and violence against women of colour. In: Crenshaw, Kimberlé Williams / Gotanda, Neil / Peller, Gary / Thomas, Kendall (Hg.): Critical race theory: the key writings that formed the movement. New York. S. 357-383.
Decker, Markus 2009: Heimatlos im Lutherland. Eine protestantische Pfarrersfamilie auf unfreiwilliger Wanderschaft zwischen Ost und West. In: Heitmeyer, Wilhelm (Hg.): Deutsche Zustände, Folge 7. Frankfurt/Main. S. 209-217.
Dietze, Gabriele 2009: Okzidentalismuskritik. Möglichkeiten und Grenzen einer Forschungsperspektivierung. In: Dietze, Gabriele / Brunner, Claudia / Wenzel, Edith (Hg.): Kritik des Okzidentalismus. Transdisziplinäre Beiträge zu (Neo-)Orientalismus und Gesellschaft. Bielefeld. S. 23-54.
Elsner, Eva-Maria / Elsner, Lothar 1994: Ausländerpolitik und Ausländerfeindschaft in der DDR (1949-1990). Texte zur politischen Bildung des Rosa-Luxemburg-Vereins, H. 13. Leipzig.
Engombe, Lucia 2004: Kind Nr. 95. Meine deutsch-afrikanische Odyssee. Berlin.
Goel, Urmila 2005: Fatima und theinder.net. Ein Zufluchtsort im virtuellen Raum. In: Fitz, Angelika / Kröger, Merle / Schneider, Alexandra / Wenner, Dorothee (Hg.): Import Export. Cultural Transfer - India, Germany, Austria. Berlin. S. 362-367.
Goel, Urmila 2010: Westprivilegien im vereinten Deutschland. In: telegraph 120/121. S. 8-15. Online einsehbar unter http://www.urmila.de/ostwest/westprivilegien.html [Zugriff am 15.8.12].
Goel, Urmila 2012: Vorzeige-Migrant_innen, Rassismus und mögliche Bündnisse - von Asiat_innen und Inder_innen in Deutschland. Online einsehbar unter http://www.urmila.de/forschung/zuschreibungen/texte/GoelAsiatischeDeutsche.pdf [Zugriff am 11.8.12].
Gujjula, Ravi 1996: Ein ›indischer Bürgermeister‹ in Altlandsberg. In: Evangelische Akademie Bad Boll (Hg.): Indische Wurzeln - deutsche Heimat. Protokolldienst 15/96. Bad Boll. S. 37-47.
Gruner-Domic, Sandra 1996: Zur Geschichte der Arbeitskräftemigration in die DDR. Die bilateralen Verträge zur Beschäftigung ausländischer Arbeiter (1961-1989). In: Internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung Nr. 32. S. 204-230.
Heft, Kathleen 2008: "Mutter und Mörderin?" Eine Analyse dominanter massenmedialer Diskurse über Kindsmörderinnen. Unveröffentlichte Diplomarbeit. Frankfurt/Oder.
Jasper, Dirk 1991: Ausländerbeschäftigung in der DDR. In: Krüger-Potratz , Marianne (Hg.): Anderssein gab es nicht. Ausländer und Minderheiten in der DDR. Münster. S. 151-190.
Kenna, Constance 2007 (Hg.): Die " DDR-Kinder" von Namibia. Heimkehrer in ein fremdes Land. Göttingen.
Khan, Attiya 2003: Die Wiege der Deutsch-Indischen Zweiggesellschaft Dresden. In: DIG e.V. (Hg.): Festschrift zum 50-jährigen Bestehen der Deutsch-Indischen Gesellschaft 1953 - 2003. Stuttgart. S. 56-58.
Kimmel, Elke 2009: Vertraute Brüder - entfernte Verwandte. In: Ahbe, Thomas / Gries, Rainer / Schmale, Wolfgang (Hg.): Die Ostdeutschen in den Medien. Leipzig. S. 37-58.
Krüger-Potratz , Marianne 1991: Anderssein gab es nicht - Ausländer und Minderheiten in der DDR. Münster.
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